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Grundsatzurteil des BGH: Ärzte haben besondere Info-Pflicht bei Lebendorganspenden

Lebendorganspenden sind keine Seltenheit. Hunderte Menschen spenden jährlich eine Niere oder Teile der Leber an ihnen nahe stehende schwerkranke Menschen. Über die damit einhergehenden Risiken müssen potenzielle Spender von ihrem Arzt vollständig aufgeklärt werden, wie der BGH feststellt.

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